Unsere Sozialleistungen als Arbeitgeber!
Unsere Sozialleistungen sind in der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg Stuttgart (AVO-DRS) geregelt. Wir haben Ihnen daher unten die vollständige AVO-DRS angefügt.
Grundsätzliches: Die AVO-DRS entspricht in großen Teilen dem für die Bediensteten des Landes Baden-Württemberg gültigen Tarifvertrag TV-L. Die Abweichungen der AVO-DRS zum TV-L sind in schwarzer Schrift dargestellt. Insbesondere bei den Sozialleistungen weicht die AVO-DRS zu Gunsten der Beschäftigten vom TV-L zum Teil erheblich ab.
Im Einzelnen sind dies unter anderem (nicht abschließend):
§ 6 AVO-DRS: drei zusätzliche Ausgleichstage für
- die Erziehung von Kindern unter 12 Jahren
- die Pflege von nahen Angehörigen
§ 18 AVO-DRS: Kinderzulage im Umfang von 50 € je Kind bei Vollbeschäftigung;
bei Teilzeitbeschäftigung anteilig
§ 18 a AVO-DRS: Zuschuss zur Geburt im Umfang von 500 € bei Vollbeschäftigung,
mindestens jedoch 250 €
§ 26 AVO-DRS: Grundsätzlich Anspruch auf drei Wochen ununterbrochener Urlaub in den Sommerferien
§ 28 AVO-DRS: Weitergehende Ansprüche auf Sonderurlaub zur Erziehung der Kinder
oder zur Pflege von nahen Angehörigen
§ 29 AVO-DRS: Ansprüche auf Arbeitsbefreiung in besonderen Fällen:
Taufe, Kommunion, Tod eines nahen Angehörigen, Dienstjubiläen usw.
Die Katholische Sozialstation Ehingen
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