Pflegeberatung

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, haben Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche (Beratungsbesuch § 37.3 SGB XI) einmal pro Halbjahr in der eigenen Häuslichkeit. Ziel ist, die Pflege fachgerecht und sicher zu gestalten, Fragen zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten zu klären und Probleme frühzeitig zu erkennen.

Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsbetrag, der für ambulante Pflegesachleistungen durch Pflegedienste vorgesehen ist, allein für die Inanspruchnahme von nach Landesrecht anerkannten Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwendet wird (im Rahmen des Umwandlungsanspruchs).

Der Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Auch Pflegebedürftige des Pflegegrades 1, können halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

Pflegebedürftige, die ambulante Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Wir als zugelassener Pflegedienst bieten diese Beratungsbesuche an.