Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist eine medizinische/pflegerische Leistung die vom Arzt zur Sicherstellung der Therapie verordnet wird. Diese Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse nach Genehmigung übernommen. Ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten für max. 28 Tage im Jahr hat der Pflegekunde selbst zu tragen sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Wir unterstützen Sie fachgerecht, umsichtig und genau bei der Umsetzung der Verordnungen.

Dazu gehören:

  • Wundverbände
  • Kompressionsverbände
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen subcutan und intramuskulär
  • Blutdruck- und Blutzuckerüberwachung
  • Katheterversorgung
  • Infusionen
  • Krankenhausvermeidungspflege (§37.1 SGB V)
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